"Die SPD-Stadtratsfraktion verweigert sich einer Haushaltskonsolidierung nicht. Eine Konsolidierung muss jedoch ernst gemeint sein und eine Zukunftsentwicklung für die Stadt Gera beinhalten. Dies ist bis jetzt nicht erkennbar."
"Die SPD-Stadtratsfraktion verweigert sich einer Haushaltskonsolidierung nicht. Eine Konsolidierung muss jedoch ernst gemeint sein und eine Zukunftsentwicklung für die Stadt Gera beinhalten. Dies ist bis jetzt nicht erkennbar."
Rede
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Gera
für das Haushaltsjahr 2013
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dr. Hahn,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates der Stadt Gera,
in unserer Sonderstadtratssitzung sollen wir über die erste Nachtragshaushaltssatzung 2013 und das Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2023 beschließen.
Es ist üblich, über eine Nachtragshaushaltssatzung zu befinden, wenn es um Änderungen der Haushaltssatzung im laufenden Haushaltsjahr geht. Beispielsweise treten solche Notwendigkeiten zwingend dann ein, wenn trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten Fehlbeträge entstanden sind oder nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufgaben zu erfüllen sind oder wenn es um Ausgaben für nicht veranschlagte Investitionsfördermaßnahmen geht.
Diese Beispiele, wann eine Gemeinde über eine Nachtragshaushaltssatzung zu befinden hat, liegen allerdings nicht vor. Die Notwendigkeit, über einen Nachtragshaushalt zu befinden, ist von der Aufsichtsbehörde der Stadt vorgegeben worden. Grund hierfür ist, dass der Haushalt 2013 offensichtlich mehr als nur mangelhaft aufgestellt ist und nicht genehmigungsfähig war. Dass dies nicht aus der Luft gegriffen oder kommunalpolitische Polemik ist, zeigt sich darin, wie der Haushalt 2013 in seiner bisherigen Behandlung zustande gekommen ist.
Haushalte sind zum 31. Dezember des Jahres für das kommende Jahr zu verabschieden. Für 2013 wäre dies durchaus möglich gewesen, da im Oktober 2012 bereits ein Entwurf vorlag. Im Dezember 2012 war eine Beschlussfassung möglich. Dieser wurde zurückgezogen und erst am 14.03.2013 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Freistaat Thüringen, hier das Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde, hatte mit Schreiben vom 25.04.2013 bereits erklärt, dass im Rahmen seiner Prüfung festgestellt wurde, dass der Haushaltsplan den Erfordernissen des Thüringer Kommunalhaushaltsgesetzes Doppik nicht entspricht und dieser im Zuge eines Genehmigungsantrages abgelehnt werden müsste.
Das heißt, der Stadtratsbeschluss vom 14.03.2013 ist nicht in Wirkung getreten. Mit Beschluss des Stadtrates vom 04.07.2013 wurde zwar der Haushalt mit den Eckwerten zur Haushaltssicherung als Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes auf den Weg gebracht.
Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgt nur mit der Auflage, dass das beschlossene Konzept des Stadtrates bis spätestens 10.10.2013 überarbeitet dem Landesverwaltungsamt vorzulegen war.
Das Landesverwaltungsamt hat offensichtlich alle Augen zudrücken müssen, um den Haushalt der Stadt Gera für 2013 mit Auflagen zu genehmigen. Die Auflagen, die zur heutigen Beratung und Beschlussfassung des Stadtrates führen, waren genau vorgegeben. Ergebnis der Verwaltungsarbeit ist, dass die Konsolidierung bis 2023 erreicht sein soll.
Der Ablauf, wie der Haushalt 2013 seitens der Verwaltung bearbeitet und dem Stadt rat vorgelegt werden soll, zeigt auf, dass genügend Zeit seit März und auch seit Juni 2013 gewesen war, den Haushalt der Stadt Gera sachgemäß zu bearbeiten, zu besprechen und in den Stadtrat einzubringen. Dies war, wie ersichtlich, zu keiner Zeit gegeben.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Stadt Gera und übrigens abweichend von der bisherigen Beschlussfassung für den Haushalt 2013 im Juni werden Nachtragshaushalt und Konsolidierungsmaßnahmen in einem Beschlusspunkt zusammengefasst. Das heißt, der Stadtrat kann nicht etwa einem Konsolidierungsprogramm und dem Haushalt zustimmen, sondern der Stadtrat kann nur beidem einheitlich zustimmen. Genau dies ist der Punkt, weswegen der Beschlussvorlage seitens der SPD-Stadtratsfraktion nicht zugestimmt werden kann.
Es geht nicht schlechthin um eine Nachtragshaushaltssatzung, sondern um Schließungen und Gebührenerhöhungen.
Betrachtet man den verbleibenden Zeitraum von 7 Wochen bis zum Jahresende, wird einzuschätzen sein, dass der überwiegende Teil des Jahres bereits seinen Abschluss gefunden hat und große Investitionen, die erforderlich sind, nicht mehr auf den Weg gebracht werden können. Nur noch die begonnenen Maßnahmen, wie Integrierte Gesamtschule, Berufsschule Technik und Astrid-Lindgren-Grundschule, finden ihren Abschluss. Neues folgt also nicht.
Der vorgelegte Haushaltskonsolidierungsplan hat für die nächsten 10 Jahre einschneidende Wirkungen. Nun kann der ein oder andere Kritiker sicher sagen, dass dies erforderlich sei. Dem muss entgegengehalten werden, dass die zu beschließenden Maßnahmen weder untersetzt noch nachvollziehbar sind. Tatsächliche Konsolidierung oder Einsparungen sind nicht erkennbar. Es geht um Schließungen und Erhöhungen von Beiträgen, Gebühren und Entgelten, die die Einwohner unserer Stadt Gera zu zahlen haben.
Echte Einsparungen, beispielsweise im Personalbestand, beziehen sich überwiegend auf sogenannte KW-Stellen. Zudem wurde in einer im Mai vorgelegten Personalentwicklungsbetrachtung bereits angezeigt, dass Einsparungen vor 2017 nicht zu erwarten seien. Hinzu kommt, dass ein
sogenannter Personalpool gebildet werden soll. Das heißt im Klartext gesprochen, es bleibt alles beim Alten. Ein Personalkonzept, das auch über Jahre hinweg Bestand hat, liegt nicht vor. Es ist nicht zu erkennen, dass die Verwaltung ihren Bedarf an die demografische Entwicklung anpassen wird.
Klar ist, dass bei einer Stadt, die immer weniger Bevölkerung hat, auch die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend angepasst werden müssen. Hier fehlt es an Konzepten. Hier fehlt es an Aussagen.
Gleiches gilt, betrachtet man die Verwaltung in sich, an entsprechenden Untersetzungen von benötigten Räumen. Auch hier fehlt ein entsprechendes Raumkonzept.
Über Immobilien, die nicht mehr benötigt werden, sind keine Aussagen zu finden. Denn auch leer stehende Immobilien kosten ihr Geld.
Welche Einsparungen soll es beim Theater geben, wenn man als Zielrichtung das Orchester als Staatsorchester betreiben will? Wenn das Theater nur noch ein Schauspielhaus sein soll und man sich somit von allen Qualitäten verabschieden will, die unser Theater seit Jahren über die Region hinausgehend verkörpert? Ging man im Juni noch von einer Einsparung von 2 Millionen aus, umgeht man in dem vorgelegten Haushaltssicherungskonzept die Benennung der Millionenkürzungen. Es wird davon gesprochen, dass das Musiktheater und das Orchester durch Dritte getragen wird. Wenn dieser Beschluss so vom Stadtrat getragen wird, geht es um die Schließung des 5-Sparten-Theaters.
Gleiches gilt für das Kultur- und Kongresszentrum. Auch hier wird einfach von einer Schließung gesprochen, wobei sich die Schließung an ein Investitionsvolumen messen lassen soll. Welche Einsparung soll allerdings eine Investition bringen, die gar nicht stattfindet und im Haushalt nicht einmal vorgesehen ist? Wenn man sich den Haushalt betrachtet, soll es über Jahre hinaus bis 2023 keinerlei Investitionen mehr geben.
Es wird nicht einmal aufgezeigt, welche potenziellen Möglichkeiten geprüft werden, um das Betreiben des Kultur- und Kongresszentrums auf eine wirtschaftlichere Basis zu stellen.
Betrachtet man die Zahlen vom Eigenbetrieb Kultur in den letzten Jahren, ist auffällig, dass die Unterstützung durch die Stadt Gera zunehmend gesenkt werden konnte. Ein Potenzial, das mit Sicherheit noch nicht vollständig ausgeschöpft ist und große Reserven in sich hat.
Die Kürzungen in der Bibliothekenlandschaft hat in den zurückliegenden Jahren einen Grad erreicht, der nunmehr weiter vertieft werden soll. Die Bibliothek in Lusan mit einem Einwohnerpotenzial, das Kleinstadtniveau hat, zu schließen und daraus eine Lesestube zu machen, lässt nicht erkennen, welche Einsparungen hier beinhaltet sein sollen.
Die Maßnahme vermittelt den Eindruck, dass eine Streichung vorzunehmen ist, um formal ein Einsparpotenzial aufzuzeigen. Tatsache ist jedoch, dass Personal weiter vorgehalten bleibt, dass der Fundus zu betreuen ist und mit Sicherheit auch weiter Mietkosten und Betriebskosten zu zahlen sind. Wenn man den Lusanern Lebensqualität nehmen will und Lusan zu einer Schlummersiedlung entwickeln will, muss man diesen Weg mit beschreiten.
Aber auch das angebliche Einsparpotenzial in der Erhöhung von Gebühren und Leistungen für die Inanspruchnahme der Horte und Kindertagesstätten lässt mehr Fragen offen. Lassen sich diese überhaupt realisieren oder muss gegebenenfalls die Stadt draufzahlen?
Für den Sport sollen Förderungen eingefroren und höhere Beteiligungen der Vereine an den Betriebskosten erfolgen. Die Maßnahmen vermitteln den Eindruck, dass auch der Sport zur Kasse gebeten werden soll. Die Beteiligung an Betriebskosten in pauschalisiert dargestellter Form lassen erahnen, dass auch hier an der Stellschraube der Nutzungsentgelte gedreht werden soll. Wege zur Sanierung im Sportbereich, die mit den Vereinen gestaltet werden könnten, sind mit diesen weder besprochen noch sind solche im Konzept aufgezeigt.
Ganz offenkundig wird dies bei der Streichung von 60.000,00 € für das Milbitzer Reitstadion. Gerade diese Sportstätte hat in jüngster Zeit gezeigt, welche Leistungen Sportler für den Aufbau der durch das Hochwasser beschädigten Sportstätten aufbringen. Ohne Rücksprache mit dem Verein oder dem SSB zu nehmen, sollen 60.000,00 € gestrichen werden.
Kürzungen im Bereich des Tierparks lassen die Antwort vermissen, wie der Tierpark unserer Stadt künftig aufrechterhalten werden soll. Wenn die bereitgestellten Kosten unter die Ausgaben für das Personal fallen, lässt sich eine Entwicklung des Tierparks schwer weiter vermitteln.
Die beabsichtigte Erhöhung der Einnahmen durch Ausschüttung der Kapitalverzinsung seitens des Zweckverbandes in Höhe von 500.000 in diesem Jahr und in Höhe von 1 Mio. im kommenden Jahr, wären für den Zweckverband eine Katastrophe. Inwiefern sich diese tatsächlich realisieren lassen, liegt nicht nur an der Stadt Gera allein, sondern ist der Verbandsversammlung vorbehalten. Würde es zu einer solchen Ausschüttung kommen, darf nicht übersehen werden, dass auch die anderen Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Anspruch auf Ausschüttung haben.
Die Nachteile für die Stadt Gera, die sich aus der vorgelegten vermeintlichen Konsolidierung ergeben, würden die bestehende Unterfinanzierung der Stadt auf Dauer nicht ausgleichen. Das angestrebte Ziel, die Unterfinanzierung auszugleichen, würde zu Lasten der Lebensqualität unserer Stadt gehen. Dies kann nicht Ziel einer Konsolidierung sein. Auch kann nicht ständig die Kostenschraube nach oben gedreht werden, ohne dass in der Verwaltung selbst ernsthafte und nachhaltige Einsparungen vorgenomen werden.
In dieser Hinsicht fehlt es am erkennbaren Willen und an der Benennung von konkreten kurzfristigen Maßnahmen, die im Stadtrat besprochen und beschlossen werden können.
Es ließen sich noch weitere Beispiele aufführen. So wird die Kürzung der Ortschaftspauschale, Ortschaften der Stadt Gera direkt treffen.
Die Nichterfüllung des Brand- und Katastrophenschutzplans führen dazu, dass die Feuerwehr weiter auf angemessene Ausstattung warten muss.
Kinderspielplätze zu schließen, zeigt, wie wenig man sich bemüht hat, andere Lösungen zu suchen. Es würde sich loh nen, sich mit Wohnungsgesellschaften oder Vereinen auszutauschen.
Der Katastrophenschutz ist mangelhaft finanziell untersetzt, obwohl es sich um eine übertragene Aufgabe seitens des Landes handelt. Jeder dürfte aus der Hochwasserkatastrophe diesen Jahres erkannt haben, wie wichtig es ist, den Katastrophenschutz materiell angemessen auszustatten. Hierzu fehlt es jedoch an den entsprechenden Geldern seitens des Freistaates.
Den Winterdienst zu kürzen, und sei es auch nur für sogenannte C-Straßen, wird 2013/2014 nicht mehr wirksam. Auch wird schwer zu vermitteln sein, den Bürgern zusätzliche Lasten im Winterdienst aufzubürden. Möglichkeiten, den Bürgern im Winterdienst zusätzliche Leistungen gegen Entgelt anzubieten, so wie im BUVA angesprochen, wurden bis heute nicht aufgegriffen.
Dies seien nur beispielsweise weitere Konsolidierungsmaßnahmen, die wenig ausgewogen sind. Auf alle Maßnahmen kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden.
Zudem sind die 399 Seiten an Konsolidierungsmaßnahmen den Stadträten erst am 25. bzw. 28.10.2013 zugegangen. Von Stadträten kann nicht erwartet werden, dass sie diesen Konsolidierungsmaßnahmen in der vorliegenden Form Zustimmung erteilen, wenn nicht ausreichend Zeit gegeben wurde, über das tatsächliche Einsparpotenzial zu beraten.
Eine Vielzahl der Maßnahmen bedeutet für die SPD-Stadtratsfraktion die Erhöhung von Gebühren und Preisen zu Lasten der Einwohner. Zum anderen bedeutet dies die Streichung von Lebensqualitäten im kulturellen, sportlichen, sozialen und auch in wirtschaftlichen Bereichen.
Letztendlich zeigen der Nachtragshaushalt und das Haushaltssicherungskonzept nicht auf, wie die Stadt Gera dringend anstehende Investitionsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen finanzieren soll. Eine Vielzahl von Maßnahmen im Schulbauprogramm, so für das Zabelgymnasium, das Goethe-Gymnasium Rutheneum, die Ostschule und die Grundschule Tabaluga, sind nicht benannt. Es gibt die Aussage bis 2023 keine Investitionen.
Im hiesigen Haushalt sind nur Gelder für Planungen aufgeführt. Diese nicht einmal in ausreichender Höhe, sondern, wie im Fachausschuss erklärt, nur für Instandsetzungsmaßnahmen. Was dies beispielsweise für das Goethe-Gymnasium Rutheneum bedeuten würde, dürfte jedem nunmehr klar geworden sein. Dies um so mehr, wenn es in dem Nachtrag heißt, dass bis 2023 keine Investitionen getätigt werden können.
Das gleiche Bild zeichnet sich bei den Straßen und Brücken ab. Waren es vor Jahren noch Rückstände zwischen 20 und 30 Millionen Euro hat sich dies nach der letzten Aussage im Bauausschuss zwischenzeitlich auf einen Millionenbetrag in 3stelliger Größenordnung erhöht. Auch hier keine Aussage.
Diesem Haushalt, das heißt dem Haushalt 2013 in Form seines Nachtrages mit Haushaltskonsolidierungsplan, kann die SPD-Stadtratsfraktion nicht zustimmen. Einnahmen aus der Konsolidierung werden als gleich bleibend angegeben. Der demografische Wandel wurde nicht berücksichtigt. Auch wird nicht berücksichtigt, dass der Freistaat Thüringen beabsichtigt, nach Wegfall des Solidarpaktes in Milliardenhöhe Kürzungen im Haushalt vorzunehmen. Bei wem die Kürzungen landen werden, bleibt sicher kein großes Geheimnis.
Auch ist sichtbar, dass der Landesfinanzausgleich für das Jahr 2014 bereits Kürzungen beinhalten wird. Auch hier sind bereits Defizite zu erwarten, die der Geraer Haushalt 2014 ausgleichen muss.
Die Probleme, die sich im Haushalt eröffnen, sind keine hausgemachten Probleme der Stadt Gera. Gera lebt nicht über seine Verhältnisse, sondern Gera ist permanent unterfinanziert und mit Aufgaben von Bund und Land überhäuft worden, ohne eine entsprechende Gegenfinanzierung zu gestalten. Eine Entspannung wird es erst geben, wenn der Freistaat und der Bund, Gera wie auch die anderen Kommunen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstattet.
In dieser Hinsicht ordnet sich auch der Umgang mit unseren Stadtwerken und dem Geraer Verkehrsbetrieb ein. Statt eine Entwicklung der Stadt Gera zu fördern, da hier mit Investitionen und Arbeitsplätze verbunden sind, wird sie in der Öffentlichkeit schlecht geredet. Dass im nunmehrigen Haushalt zumindest ein Geldbetrag von 2,5 Millionen für die Stadtwerke eingestellt werden sollte, ist eine Verpflichtung, die die Stadt Gera schon lange für ihre städtischen Unternehmen zu übernehmen gehabt hätte. Immerhin wird übersehen, dass die Stadt Gera viele Jahre Gelder für die bestellten Leistungen, sei es im öffentlichen Personenverkehr, in der Wohnungswirtschaft oder der Abfallbeseitigung, eben nicht aufbringen musste.
Gerade vor diesem Hintergrund ist die Forderung der SPD-Stadtratsfraktion gewesen, dass das Schicksal der Stadtwerke nicht an das Schicksal des Haushaltes der Stadt Gera anzulehnen ist, sondern dass hier über den Stadtbereich hinausgehend die Verantwortung des Freistaates gefordert wird.
Dies bleibt die Forderung auch im Hinblick auf diesen Haushalt. Eine Konsolidierung aus eigenen Mitteln wird sich nicht darstellen lassen, ohne die Stadt Gera verarmen und im kulturellen, sportlichen und sozialen Bereichen auf ein niedrigstes Niveau herabzusparen. Dies ist nicht der Weg, den die SPD-Stadtratsfraktion mitgeht und deshalb lehnen wir diesen Nachtrag zum Haushalt 2013 mit Haushaltssicherungskonzept ab.
Rede SPD-Stadtratsfraktion zur Stadtratssitzung am 04.11.2013 (Es gilt das ge spro che ne Wort.)
Heiner Fritzsche, Monika Hofmann (Vorsitzende) und Tilo Wetzel.
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