
Antrag auf Aktuelle Stunde zur Stadtratssitzung am 18. Oktober 2023:
„Vorlage des Haushaltsplanentwurfs 2024“
Begründung:
Das Hin- und Herschieben des Haushaltsentwurfes 2024 zwischen Oberbürgermeister und Bürgermeister dauert nun schon seit Monaten an. Es ist zu befürchten, dass deshalb eine Beschlussfassung durch den Stadtrat in diesem Jahr unmöglich wird und das Jahr 2024 über längere Zeit in vorläufiger Haushaltsführung mit erheblichen Nachteilen für die Stadt Gera beginnt. Aufgrund jetzt vorherrschenden Zeitdruckes ist zudem damit zu rechnen, dass der Stadtrat in seiner Bearbeitungszeit eingeschränkt wird.
Die Einbringung der Vorlage des Haushaltsplanes 2024 sollte im Hauptausschuss am 11. September erfolgen. In der Stadtratssitzung am 18. Oktober hätte es eine erste Lesung und in der Sitzung am 22. November die Beschlussfassung in der gesetzlichen Frist geben sollen. Dann wäre ein pünktliches Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2024 möglich gewesen. Am 6. Juli teilte der Bürgermeister und Finanzdezernent den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses mit, dass er den Entwurf ausgeglichen an den Oberbürgermeister übergeben habe. Dieser habe mit Schreiben vom 14. Juli an den Bürgermeister eine Überarbeitung des Entwurfs und die Einbeziehung von 15 Mio. € bisher unberücksichtigter Mehrzuweisungen des Landes gefordert.
Im Hauptausschuss am 11. September informierte der Bürgermeister, dem Oberbürgermeister am 7. September das Ergebnis der Überarbeitung übergeben zu haben, wobei dieser Entwurf unausgeglichen sei. Am 29. September informierte der Oberbürgermeister die Haushaltsausschussmitglieder, dass er den Entwurf am Tag zuvor erneut an den Bürgermeister zur Überarbeitung gegeben habe. Die Verantwortlichen zur Weiterbearbeitung des Haushaltes befinden sich jedoch seit Anfang Oktober im Urlaub.
Die Aktuelle Stunde soll dazu dienen dem Oberbürgermeister und dem Bürgermeister deutlich zu machen, dass sie trotz ihrer Kandidaturen zum nächsten Oberbürgermeister ihre Pflichten zu erfüllen und Schaden von der Stadt abzuwenden haben. Denn in der vorläufigen Haushaltsführung können u.a. neue Investitionsvorhaben und freiwillige Aufgaben nicht begonnen werden, die Verwaltung ist auf unabweisbare Ausgaben beschränkt.